Der Europäische Sozialfonds (ESF)

Der ESF ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in Europa. Ziel des ESF ist es, dass alle Menschen eine berufliche Perspektive erhalten. Jeder Mitgliedstaat und jede Region entwickelt dabei im Rahmen eines Operationellen Programms (OP) eine eigene Strategie und stellt gemeinsam mit dem ESF umfangreiche finanzielle Mittel bereit, um nachhaltige Förderprogramme aufzulegen und konkrete Projekte vor Ort umzusetzen. Einen zeitlichen Rahmen bilden die auf rund sieben Jahre angelegten Förderperioden.

Schwerpunktmäßig leistete der ESF in der Förderperiode 2014-2020 einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs, förderte die soziale Inklusion und bekämpfte Armut. Weitere Schwerpunkte bildeten die Förderungen von Selbständigkeit, die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie die Verbesserung des Bildungsniveaus und lebenslanges Lernen. In der Förderperiode 2014-2020 konnte der ESF europaweit bereits rund 20 Mio. Menschen erreichen, die ohne Beschäftigung oder inaktiv waren, rund 10 Mio. Angehörige benachteiligter Gruppen unterstützen und mehr als 520.000 kleine und mittlere Unternehmen fördern.

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) hat in der Förderperiode 2014-2020 im Rahmen des Bundes-OP folgende Förderprogramme verschiedener Bundesministerien umgesetzt:

  • Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung befördern. Über grüne Schlüsselkompetenzen zu klima- und ressourcenschonendem Handeln im Beruf (BBNE)
  • Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)
  • Bildungsprämie (BIP)
  • Fachkräfte sichern: weiterbilden und Gleichstellung fördern
  • Integrationsrichtlinie Bund (IdA, IsA, IvAF)
  • Programm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit (LZA)
  • rückenwind+ - Für die Beschäftigten und Unternehmen in der Sozialwirtschaft
  • UnternehmensWert:Mensch (UWM)

Darüber hinaus wurden auch zwei Förderrunden aus dem Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) durch das BVA durchgeführt und das Bundesprogramm Soziale Teilhabe administriert.

Das BVA war maßgeblich an Digitalisierungsprozessen der Verwaltungsabläufe beteiligt. Als IT-Dienstleister, auch für andere Umsetzer, sorgte es durch die bedarfsorientierte Anpassung und Entwicklung der webbasierten IT-Plattform zur elektronischen Antragstellung und Abrechnung (ZUWES II) für ein modernes und effizientes Verwaltungsverfahren.

Bei Fragen zu den oben genannten ESF-Programmen der Förderperiode 2014-2020 schicken Sie bitte eine E-Mail an esf-foerderung@bva.bund.de.

Die ESF-Programme der Förderperiode 2021-2027 auf Bundesebene werden von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) umgesetzt.

Weiterführende Informationen über den ESF und einzelne Programme erhalten Sie auf der Internetseite des Europäischen Sozialfonds.

Kombination von drei Logos (ESF, Europäische Union, Zusammen. Zukunft. Gestalten.)

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